Vorab: Bei den aktuell stattfindenden stark frequentierten Konfirmationsgottesdiensten gilt weiterhin Maskenpflicht.
Es finden grundsätzlich keine Eingangskontrollen mehr statt. Es gibt keine Begrenzung der Personenzahl. In regulären Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen gilt keine Maskenpflicht mehr (aktuelle Ausnahme: Konfirmationen), d.h. freiwillig kann eine Maske getragen werden, muss aber nicht.
Dies hat das Presbyterium am 3. Mai in Anlehnung an die NRW-weiten Regelungen beschlossen.