Neues Presbyterium

Aufgrund der Absage sämtlicher Gottesdienste bis auf weitere Zeit wegen der Corona-Virus-Epidemie und der damit einhergehenden derzeitigen Unmöglichkeit der Einführung der neu gewählten Presbyterinnen und Presbyter in einem Gottesdienst, hat der Kreissynodalvorstand beschlossen, dass die Presbyter als eingeführt gelten, wenn sie ihr Amtsgelübde abgelegt haben.

 

Die Presbyterin, Gesine Adameck, hat ihr Amtsgelübde in der Sondersitzung der Presbyteriums am 17.03.2020 vor dem Vorsitzenden des Presbyteriums abgelegt, die wiedergewählten Presbyter gem. $15a(3) PWG wurden schriftlich an ihr Amtsgelübde (§27 Absatz 2 letzter Satz PWG) erinnert.

 

Die als erfolgt geltende Einführung der Presbyterinnen und Presbyter wird zu einem späteren Zeitpunkt, sobald wieder reguläre Gottesdienste stattfinden können, in einem Gemeindegottesdienst bekannt gegeben und zu einem geeigneten Zeitpunkt durch die neuen Presbyteriumsmitglieder im Gottesdienst bekräftigt.

Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar (§ 31 Absatz 3 PWG).

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