Der Haushalt wird gemäß §81 (6) WiVO (Verfügbarmachung zur Einsichtnahme) offengelegt. Er kann bis zum 17.12.21 zu den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindebüro eingesehen werden.

Der Haushalt wird gemäß §81 (6) WiVO (Verfügbarmachung zur Einsichtnahme) offengelegt. Er kann bis zum 17.12.21 zu den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindebüro eingesehen werden.